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AGB

gofarbeyond®

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin sind ungültig. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vergabe an Dritte

Die Unternehmensberatung (im Folgenden: Auftragnehmerin) ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, welche sie der Auftraggeberin namentlich nennen muss. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen der Dritten und der Auftraggeberin, was auch bedeutet, dass lediglich durch Begleichung der Honorarnote direkt an die Auftragnehmerin schuldbefreiende Wirkung für die Auftraggeberin erzielt wird.

3. Vorkehrungen des Auftraggebers

Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden. Weiters sorgt die Auftraggeberin dafür, dass ihre Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer*innen–Vertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin von dieser informiert werden.

4. Berichterstattung | Dokumentation

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, der Auftraggeberin laufend und entsprechend dem Arbeitsfortschritt über deren Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die Arbeit beauftragter Dritter Bericht zu erstatten. Falls vereinbart, erhält die Auftraggeberin nach Abschluss des Auftrages einen Schlussbericht in angemessener Zeit, die angemessene Dauer ist dabei abhängig von Art und Umfang des Beratungsauftrages. Die  Auftragnehmerin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die Übergabe von Dokumentationen der Auftragnehmerin an die Auftraggeberin erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.

5. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und deren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6. Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin und die von ihr zur Erfüllung des Auftrags beauftragten Dritten verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeberin erhält. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen oder bei expliziter, schriftlicher Entbindung von der Geheimhaltung durch die Auftraggeberin.

7. Honorar | Abrechnung und Rechnungslegung | Zahlungsverzug

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist außerdem berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Leistungen und/oder Zwischenabrechnungen von bereits erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin und/oder beauftragter Dritter ist die Auftragnehmerin bzw. durch diese beauftragte Dritte von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Bei Zahlungsverzug kommen darüber hinaus folgende Mahnstufen und damit zusammenhängende Gebühren zur Anwendung:  

  • 1 Woche ab Fälligkeit Zahlungserinnerung (telefonisch oder via E–Mail) 
  • 14 Tage ab Fälligkeit 1. Mahnung | Verrechnung von 25,00 Euro Bearbeitungs– und Liquiditätsbeschaffungsgebühr 
  • 30 Tage ab Fälligkeit 2. Mahnung | Verrechnung von 40,00 Euro Bearbeitungs– und Liquiditätsbeschaffungsgebühr

8. Schlussbestimmungen | Streitschlichtung

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag können die Vertragsparteien eine/n eingetragene/n Mediator/in zur Streitbeilegung einvernehmlich beauftragen, wobei auch zur Kostenteilung Einvernehmen hergestellt werden muss. Sollte keine einvernehmliche Einigung auf eine/n Mediator/in erfolgen bzw. die Mediation abgebrochen werden, werden rechtliche Schritte auf Basis des in diesem Punkt genannten Rechts eingeleitet.

Stand 10 | 2022

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